Reglement

Vorbereitung und sportärztliche Untersuchung
Der Start am Cuors da Flem erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden. Namentlich sind die Teilnehmenden für ihre Gesundheit, für den Trainingsstand und für die Ausrüstung selbst verantwortlich. Von allen Teilnehmenden wird verlangt, dass das Rennen abgebrochen wird, sobald der Lauf für sie zu einem gesundheitlichen Risiko zu werden droht. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Er empfiehlt jedem Teilnehmer, sich gründlich während längerer Zeit auf diesen Lauf vorzubereiten. Kurz vor dem Lauf durchgemachte Infektionskrankheiten (Angina, Grippe usw.) können die Leistungsfähigkeit erheblich vermindern und für die Gesundheit ernsthafte Gefahren bedeuten (z. B. Herzmuskelschädigung). Wer in den letzten 6 bis 8 Wochen vor dem Lauf an einem solchen Leiden erkrankt ist, soll einen Arzt beiziehen.
 
Verhalten der Teilnehmenden
Von allen Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich umweltgerecht verhalten, d. h. insbesondere keine Abfälle in der freien Natur deponieren. Von allen Teilnehmenden wird verlangt, dass sie anderen Teilnehmenden Erste Hilfe leisten, wenn diese verunfallen oder gesundheitliche Probleme haben sollten.

Durchführungssicherheit
Der Veranstalter bietet den Teilnehmenden in Abhängigkeit der äusseren Bedingungen durch Ergreifen entsprechender Massnahmen eine höchstmögliche Durchführungssicherheit. Er ist berechtigt, kurzfristig und ohne Startgeld-Rückerstattung
a) Streckenänderungen vorzunehmen;
b) das Rennen zu unterbrechen und wieder fortzusetzen;
c) das Rennen abzubrechen bzw. gar nicht zu starten.
 
Streckenmarkierung und Strecken-/Zielschluss
Die markierte Laufstrecke darf nicht verlassen werden. Teilnehmende, welche nach Strecken-/Zielschluss einlaufen, werden disqualifiziert.
6. Startnummer
Die Startnummer ist persönlich und gut sichtbar zu tragen. Nicht erlaubt ist die Weitergabe der persönlichen Startnummer an eine andere Person ohne Einhaltung des offiziellen Ummeldeverfahrens.
 
Startverhinderung
Aus organisatorischen Gründen kann bei einer Startverhinderung infolge Krankheit/Unfall der Startplatz nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Eine Rückerstattung des Startgeldes ist nicht möglich. Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
8. Dopingkontrollen
Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Teilnehmende unterstehen den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission von Swiss Olympic für Dopingfälle: antidoping.ch
 
Disqualifikation
Disqualifiziert wird, wer die Laufstrecke verlässt, das Reglement nicht befolgt, verspätet ist, sich unsportlich verhält, begleitet wird oder Dopingmissbrauch betreibt. Über die Disqualifikation entscheidet die Rennjury endgültig.
10. Datenschutz
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung von Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort und Nationalität in den Start- bzw. Ranglisten und der Wettkampfzeit des Events ein. Diese Einwilligung gilt für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV/Teletext, bei Speaker-Durchsagen sowie für den Aushang von Start- bzw. Ranglisten während des Events. Die im Zusammenhang mit dem Cuors da Flem gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im Internet, in Printmedien sowie im TV verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, sofern sich die Teilnehmenden nicht schriftlich dagegen aussprechen, die genannten Personalangaben für Marketingzwecke zu verwenden.
 
Haftung und Versicherung
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Teilnehmern, Zuschauern oder Dritten ab. Jeder Teilnehmer trägt die volle persönliche Verantwortung für seinen Trainings- und Gesundheitszustand. Er hat sich gegen Unfall und Krankheit zu versichern.